AGBs

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten – soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist – für alle von Solutions erbrachten Lieferungen und Leistungen. Mit Erteilung des Auftrages durch den Kunden gelten diese Geschäftsbedingungen als akzeptiert und vereinbart. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
  2. Sonet (Solutions Network), Sosat (Solutions Sattech) und Sotel (Solutions Telecom) sind Geschäftszweige der Firma IGT Solutions GmbH mit Sitz in 1230 Wien – in weiterer Folge Solutions genannt.
  3. Solutions behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Betriebsunterbrechungen für Wartungen, durch höhere Gewalt bzw. Ausfälle, die nicht im Einflussbereich von Solutions stehen können zur vorübergehenden Nichterreichung der Dienste führen und können nicht als Kündigungsgrund akzeptiert werden und es besteht in diesem Fall kein Schadensersatzanspruch. Solutions wird jedoch alles im Rahmen der technischen Möglichkeiten unternehmen, um solche Betriebsunterbrechungen schnellstmöglich zu beseitigen. Solutions haftet jedoch in keinster Weise für verloren gegangene Daten.
  4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von Solutions gelieferten Softwareprodukte und Lizenzen separate Lizenzbedingungen enthalten können, welche diese AGB ergänzen können.
  5. Bei Solutions bezogene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Solutions.
  6. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch Solutions und gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden, wie z.B. Leistung von Anzahlungen. Die Lieferzeiten von Hardware richten sich auch nach Herstellerverfügbarkeit.
    Ereignisse die nicht im Einflussbereich von Solutions liegen wie z.B. höherer Gewalt berechtigen Solutions, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung aufzuschieben. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei Solutions oder einem Solutions Lieferanten eintreten. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die Durchführung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar, so kann sie die Aufhebung des Vertrages erklären.
    Ein ihm zustehendes Rücktrittsrecht aus Unmöglichkeit und Verzug kann der Kunde jedoch nur soweit ausüben, als ihm ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist. Schadenersatzansprüche können aus so einem Vorfall nicht an Solutions gestellt werden.
  7. Wird Ware zugesendet, so bestimmt Solutions den Versandweg und die Spedition.
  8. Wird der Versand oder die Zustellung durch den Kunden verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über und die bestellte Ware wird berechnet.
  9. Solutions schließt eine Transportversicherung nur auf schriftliche Anforderung und nur auf Kosten des Kunden ab.
  10. Der Kunde ist nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, falls er die produktbezogenen Vorschriften oder Empfehlungen nicht beachtet hat.
  11. Für Hard- oder Softwareschäden die durch fehlerhafte Installation entstehen, bzw. Datenverlust, übernimmt Solutions keine Haftung.
  12. Solutions übernimmt eine Gewährleistung nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
  13. Der Garantiezeitraum für Hardware richtet sich nach den Garantiebestimmungen des Importeurs bzw. Herstellers.
  14. Die Art der Durchführung im Gewährleistungsfall regeln die gesetzlichen Bestimmungen
  15. Gibt der Kunde Solutions nicht die Gelegenheit, sich vom Mangel mit den geeigneten Mitteln zu überzeugen, entfallen alle Gewährleistungsansprüche. Insbesondere bei Transportschäden muss der Kunde Fotos von Innen- und Außenverpackung sowie vom beschädigten Artikel an Solutions übermitteln. Nur so ist ein Anspruch auf Entschädigung möglich.
  16. Garantieleistungen sind nur auf Hardware möglich und beziehen sich nicht auf Arbeitszeit und Wegzeit.
  17. Angebote von Solutions sind bezüglich der Preisangaben stets freibleibend und unverbindlich. Für speziell ausgearbeitete Angebote hält sich Solutions – so nicht anders schriftlich vereinbart – für einen Zeitraum von 14 Tagen gebunden, gerechnet vom Datum der Angebotserstellung.
  18. Der Vertrag zwischen Solutions und dem Kunden kommt aufgrund des Kundenauftrags und dessen Annahme durch Solutions zustande. Die Annahme des Kundenauftrags erfolgt entweder schriftlich oder durch Bereitstellung der Leistung bzw. Lieferung der Ware. Durch Erteilung des Auftrags oder Annahme von Lieferungen erklärt sich der Kunde mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen von Solutions einverstanden. Zur Annahme eines Auftrages ist Solutions nicht verpflichtet. Gültige Bestellungen können durch Solutions auch in Teillieferungen erfolgen. Verträge können mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende sowohl vom Kunden als auch von Solutions gekündigt werden.
  19. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche: Solutions haftet nur für Schäden, die von Solutions, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, Solutions verletzt eine wesentliche Vertragspflicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
  20. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Unberührt bleibt auch eine leicht fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jedes Produkt auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für ein Jahr. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall auf € 1.000,00 beschränkt.
  21. Solutions haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Solutions liegen.
  22. Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von 6 Monaten ab Kenntnis des schadensverursachenden Ereignisses. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem Verhalten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen von Solutions.
  23. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien (Österreich). Auf alle Verträge, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Sollten Teile dieser Bestimmungen oder Teile von entstandenen Verträgen unwirksam sein, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen, vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine gesetzlich gültige Ersatzbestimmung.
  24. Firmendaten sind hier einzusehen: Wirtschaftskammer Österreich
  25. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Fernabsatzgesetzt:
    Rechtsvorschrift für Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz.  . Die Kosten für Rücksendung im Falle eines Rücktritts trägt der Kunde.
  26. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung nach dem DSGVO und dem TKG

Rechnung, Zahlung, Zahlungsverzug:

  1. Solutions ist berechtigt die Preise jederzeit an den Markt anzupassen. Erhöht Solutions die Preise um mehr als 10%, kann der Kunde den Vertrag mit Solutions innerhalb von 4 Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen. Erfolgt in dieser Zeit keine Kündigung, verfällt diese Kündigungsmöglichkeit für diese Preiserhöhung.
  2. Es gelten immer die aktuellen, im Internet einsehbaren Preise und die aktuellen AGBs.
  3. Leistungen, die von Solutions erbracht werden, sind entweder im Voraus (prepaid) oder sofort nach Rechnungserhalt fällig. Fixe monatliche Beträge (Grundgebühren) sind jeweils zum Monatsanfang im Vorhinein fällig. Die Verrechnung der ersten monatlichen Grundgebühr erfolgt für das Monat in dem der Zugang aktiviert wird. Die Verrechnung der variablen Monatsgebühren (z.B. Telefongebühren) erfolgt am Monatsende im nachhinein, sofern nicht mit prepaid bereits vorausbezahlt. Sofern eine Emailadresse des Kunden bekannt ist, werden Rechnungen prinzipiell nur elektronisch versendet (PDF).
  4. Zahlungsspesen hat immer der Kunde zu tragen, wie z.B. bei Überweisungen aus dem Ausland.
  5. Wenn nicht innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich gegen eine Rechnung Einspruch erhoben wird, gilt diese als akzeptiert. Bei Zahlungsverzug ist Solutions berechtigt, sofort und ohne weiterer Aufforderung alle Dienste zu sperren. Als Verzugszinsen gelten 12 % p.a. als vereinbart.
  6. Solutions ist berechtigt Leistungen und Accounts zu sperren (Sperrgebühr 35 Euro), wenn keine rechtzeitige Zahlung durch den Kunden erfolgt. Dies gilt auch für den Fall, dass beim Bankeinzug eine Rückbuchung der Bank wegen mangelnder Deckung oder wegen Widerspruch erfolgt.
    Wurde von Solutions der Dienst oder das Account gesperrt oder gelöscht, stehen Solutions die im Vertrag vereinbarten Zahlungen bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit weiterhin ungemindert zu. Wurde der Zahlungsverzug vom Kunden innerhalb 1 Monats beseitigt, wird ein gesperrter Zugang wieder aktiviert. Hierfür werden weitere Bearbeitungsgebühren in Höhe von 35 Euro verrechnet.
  7. Sollte der Zahlungsverzug länger als 6 Wochen anhalten, ist Solutions berechtigt den Account zu löschen und die Gebühren bis zum Ende der Laufzeit auf einmal in Rechnung zu stellen.
  8. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, die weitere Abwicklung einem Inkassobüro zu übergeben. Sämtliche Mahn-und Inkassospesen gehen zu Lasten des Kunden
  9. Für Zahlungen per Bankeinzug (Lastschrift) gilt generell:  Sie ermächtige Solutions Zahlungen von Ihrem Konto mittels SEPA Lastschriften einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von Solutions  auf Ihr Konto gezogenen SEPA Lastschriften einzulösen. Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  10. Kommt es nach einem Bankeinzug zu einer Rückbuchung, so sind die Spesen vom Kunden zu tragen. Pro Rückbuchung fallen hier Kosten in Höhe von 12 Euro (inkl. MwSt) an.

Onlinebestellungen

  1. Bei Bestellungen über eines unserer Onlineformulare handelt es sich um einen verbindlichen und kostenpflichtigen Vertragsabschluss. Dieser kann innerhalb von 14 Tagen kostenlos widerrufen werden.
  2. Um die Bestellung abzusenden, müssen unsere AGBs akzeptieren werden. Dadurch kommt ein Vertrag zustande, an den Kunde gebunden ist.
  3. Wir senden nach Erhalt der Bestellung eine Rechnung. Wurde diese Rechnung beglichen, wird die einsatzbereite Hardware versendet bzw. ein Internetzugang aktiviert, für den bei einigen Produkten ein Aktivierungskey versendet wird.
  4. Erfolgt innerhalb von 2 Wochen kein Storno des Vertrages, aber auch keine Zahlung, behalten wir uns das Recht vor, zur Abdeckung unseres tatsächlich entstandenen Schadens eine Stornogebühr zu verrechnen.

Besondere Bestimmungen für die Internet via Satellit Dienste

  1. Solutions bietet unter anderem bidirektionales Satellitensysteme an.
  2. Die Nutzung  ist nur unter Einsetzung von bestimmter Hardware möglich.  Auch eine Installation an mobilen Einrichtungen ist mit spezieller Hardware möglich.
  3. Sollten lokale Genehmigungen für den Aufbau und Betrieb einer Sat-Anlage notwendig sein, liegt das im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. Flughafennähe).
  4. Die im Internet und auf der aktuellen Preisliste angeführten Bandbreiten stellen Maximalwerte dar und können nicht garantiert werden. Die tatsächliche Bandbreite ist abhängig vom Verhalten aller Nutzer auf dem gleichen Segment und auch von der Anbindung der Server im Internet, auf die zugegriffen wird.
  5. Bei den angebotenen Tarifen handelt es sich um einen so genannten Flattarif. Das ist ein zeitlich unlimitierter Internetzugang „always on“. Bei Kapazitätsengpässen werden Benutzer mit großem Datenverkehr nicht gesperrt, sondern in der Bandbreite beschränkt. Dies wird nicht von Solutions sondern vom entsprechenden Satellitenbetreiber geregelt.
  6. Ein Vertrag ist dann zustande gekommen, wenn der Kunde das Onlineformular ausgefüllt übermittelt.
  7. Solutions stellt Internet-Zugänge dem Kunden für die Laufzeit seines Vertrages (Mindestlaufzeit 12 Monate) gegen eine Monatsgebühr zur Verfügung. Die Preise sind im Internet unter www.sosat.com einzusehen. Es gilt immer die aktuelle im Internet einzusehende Preisliste.
  8. Solutions haftet nicht für fehlende Verfügbarkeit des Dienstes, wenn diese durch Dritte verursacht wird oder durch höhere Gewalt (wetterbedingte Einschränkungen) verursacht wird. Ist der Dienst des Kunden länger als 5 Tage durch Verschulden von Solutions (ohne angemessener Ankündigung z.B. bei Wartung und Serverumstellung) nicht erreichbar, steht dem Kunden ein sofortiges Kündigungsrecht zu, sofern Solutions von dem Kunden rechtzeitig informiert wurde. Solutions haftet nicht für Daten, die bei der Übertragung verloren gehen.
  9. Eine rechtsgültige Bestellung kann innerhalb 1 Woche ab Bestelldatum kostenlos storniert werden. Bei einem späteren Storno werden 20% des Bestellwertes in Rechnung gestellt und von der geleisteten Anzahlung einbehalten.
    Sollte das Storno erst am festgesetzten Installationstag erfolgen, wird die komplette geleistete Anzahlung einbehalten (maximal jedoch 520 Euro).
  10. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate bei Hardwarekauf bzw. 24 Monate bei Hardwaremiete.
  11. Die angegebenen Laufzeiten verlängern sich automatisch um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit eingeschrieben per Post von einem der Vertragspartner gekündigt wurde.
  12. Nach erfolgter Zahlung erhält der Kunde die Installationsparameter inklusive dem Aktivierungskey, um die Anlage in Betrieb zu nehmen. Wird der Key vor dem 15. des Monats an den Kunden geschickt, erfolgt die Verrechnung ab dem 15.. Erhält der Kunde den Key nach dem 15., erfolgt die monatliche Verrechnung ab dem Ersten des Folgemonats.  Wir haben nicht die Verpflichtung zu überprüfen, ob ein Zugang in Betrieb genommen wurde. Gibt es Verzögerungen bei der Installation, muss dies der Kunde bei uns melden. Anderenfalls erfolgt die Verrechnung wie eben angeführt.

Besondere Bedingungen für das Produkt AirDSL (Internet via Satellit):

  • Alle angegebenen Übertragungsgeschwindigkeiten sind theoretische
    Übertragungsgeschwindigkeiten, die von einer Vielzahl von Faktoren abhängen,
    darunter insbesondere von Ihrer Nutzung, Ihrem Standort, einer ordnungsgemäßen
    Installation, dem Fehlen äußerer Einflüsse (z. B. Hindernisse), der Nutzung des Netzes
    durch andere Nutzer, gleichzeitigen Verbindungen zu Ihren Diensten, Aufgaben im
    Hintergrund über Ihre Verbindung, der Konfiguration Ihres Computers, Ihres Netzes
    oder Ihrer Wohnung, den verwendeten Anwendungen usw. Diese werden
    üblicherweise regelmäßig von der Eutelsat S.A. überprüft. Aufgrund der
    Besonderheiten der Satellitentechnologie kann die tatsächliche Leistung der Dienste
    geringer ausfallen und wird nicht garantiert, da sie vorübergehend durch Überlastung
    des Netzes aufgrund von Datenverkehr oder externen Faktoren beeinträchtigt werden
    kann.
  • Kann bei einer Selbstinstallation durch den Kunden oder einen Monteur seiner Wahl die Installation nicht abgeschlossen werden, ist dies kein Grund für einen Vertragsrücktritt. Bei Bedarf stellen wir gerne Kontakt zu einem qualifizierten Monteur her, der die Anlage installieren kann.
  • Wir bieten für Saisonbetriebe (Berghütten, Schutzhäuser,…) die Möglichkeit einer kostenlosen Dienstunterbrechnung während der Schließzeit. Diese kostenlose Unterbrechnung kann nur 1x im Jahr in Anspruch genommen werden. Die Unterbrechung muss mindestens ein Monat vorher bekannt gegeben werden, bei einer Reaktivierung bitte spätestens zwei Wochen zuvor einen neuen Aktivierungkey anfordern.

Besondere Bedingungen für das Produkt dsDSLpower:

  1. Pakete, die mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 abgeschlossen wurden, müssen spätestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung kann immer nur zum Monatsende erfolgen.
  2. Bei Hardwarekauf ist die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, bei Miete 24 Monate.
  3. Businesspakete haben generell eine Laufzeit von mindestens 36 Monaten. Die Kündigungsfrist liegt hier bei 6 Monaten vor Ablauf des Vertrages.
  4. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Ein Upgrade innerhalb des selben Tarifes ist gratis. Ein Downgrade innerhalb des selben Tarifes kostet 49 Euro pro Stufe.
  5. Im Falle eines Tarifwechsels beginnt die Vertraglaufzeit von vorne (12 Monate bei Hardwarekauf und 24 Monate bei Hardwaremiete).
  6. Es handelt sich bei dsDSL power um ein länderübergreifendes System, welches in ganz Westeuropa eingesetzt werden kann. Daher besteht kein Anspruch auf eine länderspezifische IP Adresse. Wird unbedingt eine länderspezifische IP-Adresse benötigt, ist dies über Proxy-Dienste möglich.

Besondere Bestimmungen für Voice over IP (Sotel VoIP)

  1. Solutions bietet seinen Kunden unter der Produktbezeichnung Sotel auch die Möglichkeit über das Internet zu telefonieren.
  2. Dazu betreibt Solutions ein Webportal unter www.sotel.at sowie die notwendigen Einrichtungen.
  3. Solutions originiert und terminiert bei diversen Telefoncarriern.
  4. Die Leistungen von Solutions bestehen ausschließlich aus der Weiterleitung eines Telefongespräches über das Internet vom Originierungspunkt zum Kunden bzw. vom Kunden zum Terminierungspunkt des öffentlichen Telefonnetzes.
  5. Solutions teilt den genauen Umfang der Leistungen bzw. der angebotenen Dienste unter www.sotel.at im Internet mit.
  6. Die Preise für die VoIP Tarife müssen regelmäßig an die Preise der einzelnen Telefonanbieter angepasst werden. Die aktuelle Preisliste ist immer auf www.sotel.at einsehbar.
  7. Um einen von Solutions angebotenen VoIP-Anschluss nutzen zu können, muss der Kunde über einen Internetanschluss mit einer Mindestbandbreite von 250 kbit/s verfügen.
  8. Solutions haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Solutions liegen.
  9. Solutions übernimmt keine Haftung bei Nichtfunktion des VoIP-Dienstes beim Einsatz von nicht richtig konfigurierten Firewalls bzw. fehlerhafter Netzkonfigurationen
  10. Voice over IP-Kunden erhalten eine VoIP-Rufnummer an der sie über das über das herkömmliche Telefonnetz erreichbar sind.
  11. Rufnummern verbleiben bei Solutions. Rufnummern werden nur für die Vertragsdauer dem Kunden zugeteilt.
  12. Die Rechnungslegung erfolgt in Form einer Verständigung per Email, worauf hin im Kundenportal von Sotel die Rechnung im PDF-Format abzuholen ist.
  13. Die Mindestvertragsdauer für VoIP-Dienste beträgt 12 Monate und verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht mindestens 3 Monate vorher schriftlich per Einschreiben gekündigt wird.
  14. Der Kunde ist für die Schaffung der nötigen Infrastruktur(Router, ATA-Adapter), um VoIP nutzen zu können, selbst verantwortlich.
  15. Der Kunde kann die Herstellung der nötigen Infrastruktur bei Solutions in Auftrag geben. Dies ist jedoch kostenpflichtig.
  16. Kommt der Kunde mit der Zahlung von Rechnungen in Verzug, wird der Service bis zur endgültigen Begleichung aller offenen Rechnungen temporär gesperrt.
    Auch bei einer Sperre des Kontos laufen die monatlichen Gebühren bis zum Vertragsende weiter. Für die Sperre und Wiederaktivierung fallen jeweils Kosten in Höhe von 25 Euro (inkl. MWSt) an.
  17. Bei Prepaid Zugängen – oder Zugängen, wo keine Grundgebühr verrechnet wird, muss zumindest alle 6 Monaten ein Aufladevorgang des Guthabens veranlasst werden.
    Passiert dies nicht, ist Solutions berechtigt den Account zu löschen.
  18. Kommt es zu einer derartigen Vertragsbeendigung, können Restguthaben bis zu 6 Monate lang zurückgefordert werden. Ein Verstreichen dieser Frist wird als Verzicht des Kunden gewertet und es verfallen diese Guthaben sofern dies dem Kunden von Solutions durch ein entsprechendes E-Mail mitgeteilt wurde.
  19. Bei dem Kombinationsprodukt dsDSLcompact VoIP gilt für den VoIP Anschluss die gleiche Kündigungszeit wie für das dsDSLcompact Paket.
  20. Bei Satanbindungen ist ausschließlich der Codec G729a zu verwenden, um Gespräche zu führen. Alle anderen Sprachübertragunsvarianten werden nicht unterstützt.

 

 © Sosat September 2023.